würdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Verfügung voraus, das rechtlicher oder auch bloss tatsächlicher Natur sein kann. Das geforderte Interesse besteht im praktischen Nutzen, den der erfolgreiche Rekurs dem Rekurrenten eintragen würde, bzw. in der Abwendung eines materiellen oder ideellen Nachteils, den die angefochtene Verfügung mit sich bringen würde.