Q. In seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023 bemängelte der Rekurrent, dass das SEM nicht berücksichtigt habe, dass er Angehöriger der ehemaligen, pro-westlichen Streitkräfte gewesen sei. Sein Risiko, bei einer Rückkehr Opfer einer der EMRK widersprechenden Behandlung zu werden, sei deshalb nicht korrekt geprüft worden. Dem Schluss, dass das Risiko noch nicht bestimmbar sei, werde aber zugestimmt.