P. Mit Urteil der Staatsanwaltschaft X.___ vom 5. Juni 2023 wurde der Rekurrent wegen rechtswidrigen Aufenthalts und Missachtung der Ausgrenzung mit einer Freiheitsstrafe von 70 Tagen bestraft. Am 31. Juli 2023 verurteilte ihn dieselbe Strafbehörde wegen Missachtung der Ausgrenzung und unrechtmässiger Aneignung mit einer Freiheitsstrafe von 90 Tagen.