K. Mit Strafbefehl des Untersuchungsamtes Y.___ vom 8. Juli 2022 wurde er wegen Diebstahls (E-Bike) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Gleichentags erliess dieselbe Behörde eine Einstellungsverfügung betreffend den Verdacht des Diebstahls eines (anderen) Fahrrads.