Freiheitsstrafe von 40 Tagen und einer Busse von Fr. 200.– bestraft. H. Am 9. November 2021 teilte das SEM der Vorinstanz mit, dass der Rekurrent bei ihnen (Bundesasylzentrum W.___) angelaufen sei, dessen Asylgesuch aber nicht anhand genommen werde, da es sich um ein Mehrfachgesuch handle.