___ vom 2. September 2021 wurde der Rekurrent wegen geringfügiger Aneignung (gefundene Postfinance-Kreditkarte) und geringfügigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Benützung der Kreditkarte) zu einer Busse von Fr. 200.– verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft X.___ vom 30. Oktober 2021 wurde er wegen Hausfriedensbruchs, rechtswidrigen Aufenthalts und Tätlichkeiten mit einer (unbedingten)