tenvorschusses nicht ein. Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 5/11 G. Mit Strafbefehl des Untersuchungsamtes Y.___ vom 2. September 2021 wurde der Rekurrent wegen geringfügiger Aneignung (gefundene Postfinance-Kreditkarte) und geringfügigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Benützung der Kreditkarte) zu einer Busse von Fr. 200.– verurteilt.