Mit Entscheid des SEM vom 14. Mai 2021 (ersetzte einen Entscheid vom 7. Mai 2021) wurde das Wiedererwägungsgesuch des Rekurrenten abgewiesen und festgestellt, dass die Verfügung des SEM vom 15. Juni 2017 rechtskräftig und vollstreckbar sei. Auf die hiegegen erhobene Beschwerde trat das Bundesverwaltungsgericht, nachdem es das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung wegen Aussichtslosigkeit abgelehnt hatte, am 22. Juli 2021 zufolge Nichtleistens des Kos-