Seit dem Abzug der internationalen Truppen habe die Gewalt zugenommen, was auch Medienberichte zeigen würden. Es sei davon auszugehen, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung hinsichtlich Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs in einzelne Gebiete Afghanistans demnächst anpassen werde. Im Übrigen erachte es die Zumutbarkeit nur bei Vorliegen von besonders begünstigenden Umständen als gegeben.