Auch die aktuelle allgemeine Menschenrechtsund Sicherheitslage in Afghanistan sei nicht geprüft worden und der Vollzug der Landesverweisung erscheine unzulässig. Sodann sei er im Jahr 2009 in einen Vorfall bei einem Polizeiposten involviert gewesen, bei welchem Familienangehörige eines mächtigen usbekischen Politikers ums Leben gekommen seien. Dieser gebe ihm die Schuld für den Angriff und den Tod seiner Familienangehörigen und wolle sich an ihm rächen.