Appenzell, St.Gallen, mit Eingabe vom 23. März 2021 Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement und beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und der Vollzug der obligatorischen Landesverweisung aufzuschieben. Eventuell sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.