C.a) Gegen diese Verfügung erhob A.___ (Rekurrent), weiterhin vertreten durch HEKS Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende St.Gallen/Appenzell, St.Gallen, mit Eingabe vom 23. März 2021 Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement und beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und der Vollzug der obligatorischen Landesverweisung aufzuschieben.