B. Mit Verfügung vom 11. März 2021 wies das Migrationsamt das Gesuch ab und forderte A.___ auf, die Schweiz innert 30 Tagen nach Rechtskraft der Verfügung zu verlassen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, es lägen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass er mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einer verbotenen Strafe oder Behandlung ausgesetzt wäre.