c) Hierauf stellte das SEM mit Verfügung vom 28. August 2020 fest, dass die vorläufige Aufnahme nach Eintritt der Rechtskraft der Landesverweisung erloschen sei. Die hiegegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. Oktober 2020 ab, soweit es darauf eintrat (D-4836/2020; Vorakten S. 274 ff.).