b) Mit Urteil vom 4. Juni 2020 sprach das Kreisgericht Z.___ A.___ der versuchten Vergewaltigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon der Vollzug von 18 Monaten bedingt ausgesprochen wurde. Zudem verwies es ihn für zwölf Jahre aus der Schweiz (ST.2020.6-WS1SK-HWI und ST.2019.6474; Vorakten S. 185 ff.).