Nachteil damit abgewendet werden könnte, weshalb es an einer Beschwer fehlt. Nichteintreten auf den Rekurs. Den Entscheid finden Sie im angehängten PDF-Dokument. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/12 Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Entscheid vom 2. September 2024 Rekurrent A.___, vertreten durch, HEKS Rechtsberatungsstelle für Asylrecht Ostschweiz, Tellstrasse 4, 9001 St.Gallen gegen