Nachdem während der Covid-19-Pandemie Ausschaffungen unterblieben und das SEM am 11. August 2021 den Vollzug von Wegweisungen nach Afghanistan aufgrund der aktuellen Entwicklungen (Machtergreifung durch Taliban) bis auf weiteres aussetzte, drohte dem Rekurrenten in keinem Zeitpunkt eine konkrete Ausschaffung. Da zudem auch ein förmlicher Aufschub des Vollzugs der Landesverweisung keine Verbesserung des Status bedeuten würde, weil Personen, deren Landesverwei¬sung nicht vollzogen werden kann, grundsätzlich keine weiteren Rechte zugestanden werden, ist nicht ersichtlich, welchen Nutzen ein erfolgreicher Rekurs bringen, bzw. welcher