Vorliegend wurde der relevante Sachverhalt dem Leiter Soziale Integration des X.___ mittels Rapport an die Direktion zugetragen, woraufhin dieser die angefochtene Verfügung erlassen hat. Das Verfahren auf Erlass der angefochtenen Verfügung erfolgte somit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und ist nicht zu beanstanden.