Später habe er sich in drohender Haltung vor dem Mitinsassen aufgebaut, von dem er glaubte, dass das Klopfen ausgegangen sei, ihn auf Arabisch beschimpft und ihn als «Schwein» und «Arschloch» betitelt. In der angefochtenen Verfügung vom 12. Februar 2021 sowie in der Stellungnahme des X.___ vom 11. März 2021 wurde der Vorfall sodann deckungsgleich wiedergegeben.