b) Aus dem Rapport an die Direktion vom 11. Februar 2021 (nachfolgend Rapport) geht insbesondere hervor, dass der Rekurrent kurz vor Nachteinschluss schreiend die Beutreuung verlangt habe, da angeblich jemand an seine Zimmertüre geklopft habe. Später habe er sich in drohender Haltung vor dem Mitinsassen aufgebaut, von dem er glaubte, dass das Klopfen ausgegangen sei, ihn auf Arabisch beschimpft und ihn als «Schwein» und «Arschloch» betitelt.