Pascal Eisner, Rechtsanwalt, Basel, mit Eingabe vom 24. Februar 2021 Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement und beantragte, die Verfügung sei aufzuheben. Weiter beantragte er, dem Rekurrenten sei von der Rekursgegnerin eine Entschädigung für ungerechtfertigten Einschluss während drei Tagen in der Höhe von Fr. 300.– zu bezahlen und der Entscheid über diesen Rekurs sei in sämtlichen Akten abzulegen, in denen die angefochtene Verfügung