Zur Begründung wurde geltend gemacht, A.___ bedrohe und beschimpfe Mitinsassen massiv. Er sei im X.___ genau wegen solchen Drohungen und Beschimpfungen, sein gezeigtes Verhalten sei von hoher Deliktrelevanz. Solche Drohgebärden und Beschimpfungen würden in keiner Form toleriert werden und A.___ müsse lernen, seine überbordende Impulsivität zu kontrollieren. Weiter wurde festgehalten, A.__