Im Wiedererwägungsgesuch vom 28. Januar 2021 machte er insbesondere geltend, mit der Verweigerung der Wiedererteilung einer Aufenthaltsbewilligung verkenne die Vorinstanz, dass er durch Schicksalsschläge aus der Bahn geworfen worden sei und aus diesem Grund die Frist für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verpasst habe, worauf diese erloschen sei. Seine lange Anwesenheit in der Schweiz, die gute Integration, die enge Beziehung zur hier geborenen und niederge-