Nachdem er nicht direkt habe ausreisen müssen, habe sie ihn mit der Gefährdungsmeldung auf Distanz halten wollen. Die Verfahrensakten der KESB bestätigten, dass keine Gefahr von ihm ausgehe und die Gefährdungsmeldung zu Unrecht erfolgt sei. Zwecks Verarbeitung der Vorkommnisse der letzten Jahre habe er sich zwischenzeitlich in eine ambulante Therapie begeben. Sodann habe er nun ein konkretes Jobangebot für eine Vollzeiterwerbstätigkeit.