G. In seiner Stellungnahme vom 24. März 2021 wies A.___, nach wie vor vertreten durch MLaw Rahel Schilling, die Vorwürfe der Kindsmutter von sich. Diese habe während des Strafvollzugs Gegenstände aus seinen Geschäftsräumen entwendet. Nachdem er nicht direkt habe ausreisen müssen, habe sie ihn mit der Gefährdungsmeldung auf Distanz halten wollen.