F. Am 21. Februar 2021 wurde A.___ aus dem Strafvollzug entlassen. Im Hinblick auf die anstehende Entlassung war von der vormaligen Freundin des Rekurrenten bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Region Rorschach eine Gefährdungsmeldung betreffend C.___ gemacht worden, weil der Kontakt zum Vater der Tochter schaden würde.