Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 3/8 Er habe das finanzielle Risiko einer selbständigen Erwerbstätigkeit erkannt und werde, sollte er eine letzte Chance erhalten, vollzeitig als Unselbständiger tätig sein. Dadurch werde er seiner Unterhaltspflicht nachkommen und Schulden abbauen können. Eine Anstellung sei ihm zugesichert.