Entgegen der Vorinstanz habe er eine enge Bindung zu seiner Tochter. Zwar habe er wegen seiner finanziellen Lage der Unterhaltspflicht nicht nachkommen können. Er nehme seine Tochter jedoch mehrmals pro Woche zu sich auf Besuch. Seine Tochter leide an Autismus und könne mit Veränderungen nicht gut umgehen. Eine Trennung wäre für sie schlimm und eine Kontaktpflege per Telefon oder Internet kaum möglich.