c) Nachdem sich A.___ trotz Aufforderungen nicht um eine Verlängerung seiner am 30. Juni 2019 abgelaufenen Aufenthaltsbewilligung gekümmert hatte, stellte das Migrationsamt mit Verfügung vom 2. April 2020 fest, dass die Jahresaufenthaltsbewilligung erloschen sei, und wies ihn aus der Schweiz weg. Diese Verfügung blieb unangefochten.