Mit Strafbefehl vom 11. Dezember 2018 wurde A.___ wegen rechtswidrigen Aufenthalts zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 70.– und einer Busse von Fr. 200.– verurteilt. Mit Strafbefehl vom 5. September 2019 wurde er erneut des rechtswidrigen Aufenthalts schuldig gesprochen, die vorgenannte bedingte Geldstrafe zugunsten einer Gesamtstrafe widerrufen und er mit einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 70.– bestraft.