b) Ab dem Jahr 2017 kam es zu Unterlassungen und Verspätungen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Mit Strafbefehl vom 11. Dezember 2018 wurde A.___ wegen rechtswidrigen Aufenthalts zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 70.– und einer Busse von Fr. 200.– verurteilt.