{"Signatur": "SG_DEP_006", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2021-11-03", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_006_RDRM-2021-14_2021-11-03.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=338&type=1563347022&cHash=e7f1cb0ccb32879506503975c63104b0", "Checksum": "3e5e63e79260a4f8fd41035e58faacd7"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:27:20", "Num": ["RDRM.2021.14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Sicherheits- und Justizdepartement 03.11.2021 RDRM.2021.14"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Sicherheits- und Justizdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Migrationsrecht, Art. 27 VRP. Der 58 Jahre alte Rekurrent lebte seit über dreissig Jahren in der Schweiz, als seine Aufenthaltsbewilligung zufolge von Unterlassungen und Verspätungen im Zusam-menhang mit der Bewilligungsverlängerung rechtskräftig erlosch. Ein erstes Gesuch um Wiederertei-lung einer Aufenthaltsbewilligung wurde abgewiesen und der Rekurrent aus der Schweiz weggewiesen. Ein neuerliches Gesuch, das noch innert der Frist von zwei Jahren für eine mögliche Wiederzulassung gestellt wurde, wurde als Wiedererwägungsgesuch behandelt und darauf nicht eingetreten, weil keine neuen tatsächlichen Verhältnisse vorlägen. Eine begonnene Psychotherapie, eine zugesicherte Vollzeitarbeitsstelle und eine neue behördliche Einschätzung der Vater-Tochter-Beziehung waren jedoch als erhebliche neue Tatsachen zu werten, die Wiedererwägungsgründe darstellten. Gutheissung des Rekurses und Rückweisung zur materiellen Prüfung."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:27:20", "Checksum": "d00013e884b63349fa5dc5212e0529a0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Sicherheits- und Justizdepartement 03.11.2021 RDRM.2021.14\nRegeste:\nMigrationsrecht, Art. 27 VRP. Der 58 Jahre alte Rekurrent lebte seit über dreissig Jahren in der Schweiz, als seine Aufenthaltsbewilligung zufolge von Unterlassungen und Verspätungen im Zusam-menhang mit der Bewilligungsverlängerung rechtskräftig erlosch. Ein erstes Gesuch um Wiederertei-lung einer Aufenthaltsbewilligung wurde abgewiesen und der Rekurrent aus der Schweiz weggewiesen. Ein neuerliches Gesuch, das noch innert der Frist von zwei Jahren für eine mögliche Wiederzulassung gestellt wurde, wurde als Wiedererwägungsgesuch behandelt und darauf nicht eingetreten, weil keine neuen tatsächlichen Verhältnisse vorlägen. Eine begonnene Psychotherapie, eine zugesicherte Vollzeitarbeitsstelle und eine neue behördliche Einschätzung der Vater-Tochter-Beziehung waren jedoch als erhebliche neue Tatsachen zu werten, die Wiedererwägungsgründe darstellten. Gutheissung des Rekurses und Rückweisung zur materiellen Prüfung.\n\nPublikationsplattform\nKanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden\n\nFall-Nr.: RDRM.2021.14\nStelle: Generalsekretariat Sicherheits- und Justizdepartement\nInstanz: Sicherheits- und Justizdepartement\nPublikationsdatum: 20.06.2022\nEntscheiddatum: 03.11.2021\n\nSJD RDRM.2021.14\nMigrationsrecht, Art. 27 VRP. Der 58 Jahre alte Rekurrent lebte seit über\ndreissig Jahren in der Schweiz, als seine Aufenthaltsbewilligung zufolge von\nUnterlassungen und Verspätungen im Zusam-menhang mit der\nBewilligungsverlängerung rechtskräftig erlosch. Ein erstes Gesuch um\nWiederertei-lung einer Aufenthaltsbewilligung wurde abgewiesen und der\nRekurrent aus der Schweiz weggewiesen. 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Februar 2021\n\nBetreff Wiedererwägungsgesuch\n\nGeschäftsnummer RDRM.2021.14\n\nEntscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 1/8\nSachverhalt\n\nA.a) A.___, geboren 30. August 1963, Staatsangehöriger der Türkei,\nreiste im Jahr 1991 zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in die Schweiz\nein, wo ihm eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde, welche zuletzt bis\n30. Juni 2019 verlängert wurde. Er lebte während Jahren mit B.___ (geboren 25. März 1978) und der gemeinsamen Tochter C.___ (geboren\n24. Juni 2013) zusammen. Seit dem Jahr 2017 leben die vormalige\nFreundin und die Tochter «getrennt» vom Rekurrenten.\n\nb) Ab dem Jahr 2017 kam es zu Unterlassungen und Verspätungen im\nZusammenhang mit der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Mit\nStrafbefehl vom 11. Dezember 2018 wurde A.___ wegen rechtswidrigen\nAufenthalts zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je\nFr. 70.– und einer Busse von Fr. 200.– verurteilt. Mit Strafbefehl vom\n5. September 2019 wurde er erneut des rechtswidrigen Aufenthalts\nschuldig gesprochen, die vorgenannte bedingte Geldstrafe zugunsten einer Gesamtstrafe widerrufen und er mit einer unbedingten Geldstrafe von\n30 Tagessätzen zu je Fr. 70.– bestraft.\n\nc) Nachdem sich A.___ trotz Aufforderungen nicht um eine Verlängerung\nseiner am 30. Juni 2019 abgelaufenen Aufenthaltsbewilligung gekümmert hatte, stellte das Migrationsamt mit Verfügung vom 2. April 2020\nfest, dass die Jahresaufenthaltsbewilligung erloschen sei, und wies ihn\naus der Schweiz weg. Diese Verfügung blieb unangefochten.\n\nd) Am 24. Juni 2020 forderte das Migrationsamt die Kantonspolizei zur\nAusreisekontrolle und Verzeigung auf. Hierauf ersuchte A.___ mit Eingabe vom 29. Juni 2020 um Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung.\nDas Migrationsamt nahm das Gesuch als Antrag um Wiedererteilung einer Aufenthaltsbewilligung entgegen.\n\n"}