Demnach resultiert aus der Gegenüberstellung des Bedarfs und des Einkommens ein Überschuss von monatlich über Fr. 600.–. Dieser Betrag erlaubt es, die Verfahrens- und Anwaltskosten innert eines bis zwei Jahren zu decken (A. Bühler, a.a.O., N 222 ff. zu Art. 117 ZPO; Urteil des BGer 5A_726/2017 vom 23. Mai 2018 Erw. 3.1).