Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 8/15 Stattdessen gelangte der Rekurrent am 8. Oktober 2018 per Mail an das Einwohneramt Z.___ und meldete sich (sowie die Kinder) rückwirkend per 26. August 2018 nach Tunesien ab. Gleichzeitig teilte er einerseits mit, dass er seinen Bruder C.___ beauftrage, ihn amtlich in St.Gallen abzumelden.