G. Nach entsprechenden Aufforderungen der Verfahrensleitung, mit Blick auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung nicht nur die Einkünfte aus den bisherigen Temporäranstellungen bei der H.___ bzw. der I.___, sondern auch die aktuellen finanziellen Verhältnisse aufgrund der neuen Festanstellung bei der K.___ vollständig offenzulegen, reichte der Rechtsvertreter (jeweils innert erstreckten Fristen)