Bei der wiedererwägungsweisen Aufhebung der Verfügung betreffend Erlöschen der Niederlassungsbewilligung habe es darauf hingewiesen, dass das Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung geprüft werde, wobei das Ergebnis der Prüfung offengelassen worden sei. Diese Prüfung habe nun wiederum zur Feststellung des Erlöschens der Niederlassungsbewilligung geführt.