Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 5/15 bräuchlich, wenn es während des früheren Rekursverfahrens die ursprüngliche Verfügung betreffend Erlöschen der Niederlassungsbewilligung wiedererwägungsweise aufhebe und dann in einer neuen Verfügung im Ergebnis gleich entscheide.