mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 2. Dezember 2021 wiederum Rekurs beim SJD und beantragte die Aufrechterhaltung seiner Niederlassungsbewilligung sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung. In der Rekursergänzung vom 17. Januar 2022 liess er zur Begründung im Wesentlichen geltend machen, dass er nach der Reise mit seiner Familie nach Tunesien immer die Absicht gehabt habe, wieder in die