Mit Verfügung vom 17. November 2021 stellte das Migrationsamt erneut fest, dass die Niederlassungsbewilligungen von A.___ und den drei Kindern erloschen seien, lehnte das Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung ab und forderte A.___ zum Verlassen der Schweiz innert 60 Tagen ab Rechtskraft der Verfügung auf. Gleichzeitig wiederholte es, dass es bereit sei, ein neues Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Erwerbstätigkeit zu prüfen und bei gege-