c) Mit Verfügung vom 17. November 2021 stellte das Migrationsamt erneut fest, dass die Niederlassungsbewilligungen von A.___ und den drei Kindern erloschen seien, lehnte das Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung ab und forderte A.___ zum Verlassen der Schweiz innert 60 Tagen ab Rechtskraft der Verfügung auf.