am 26. Oktober 2020 wieder in die Schweiz eingereist war und ab 12. November 2020 eine neue Arbeitsstelle vorweisen konnte, hob das Migrationsamt die angefochtene Verfügung betreffend Erlöschen der Niederlassungsbewilligung am 23. November 2020 wiedererwägungsweise auf, wobei es gleichzeitig darauf hinwies, dass das Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung geprüft werde. Das Rekursverfahren konnte deshalb am 1. Dezember 2020 ab-