Er machte im Wesentlichen geltend, die Abmeldung sei bloss vorübergehend gewesen bzw. er habe innert sechs Monaten ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung gestellt. In seiner Vernehmlassung vom 21. September 2020 beantragte das Migrationsamt die Abweisung des Rekurses.