b) Gegen diese Verfügung erhob A.___ mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 16. Juli 2020 Rekurs beim SJD und reichte dazu am 27. August 2020 die Rekursbegründung nach (RDRM.2020.91). Er machte im Wesentlichen geltend, die Abmeldung sei bloss vorübergehend gewesen bzw. er habe innert sechs Monaten ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung gestellt.