C.a) Mit Verfügung vom 6. Juli 2020 stellte das Migrationsamt fest, dass die Niederlassungsbewilligungen von A.___ und den drei Kindern aufgrund der Abmeldung von Gesetzes wegen erloschen seien. Über das Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung entschied es darin nicht.