b) Mit Schreiben seines Rechtsvertreters vom 21. März 2019 ersuchte A.___ um Erlass einer rekursfähigen Verfügung und gleichzeitig um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung wurde vom zuständigen Sicherheits- und Justizdepartement (SJD) mit Verfügung vom 2. April 2019 zufolge Aussichtslosigkeit abgewiesen (RDGS.2019.76).