Das Migrationsamt wies ihn am 7. März 2019 darauf hin, dass die Niederlassungsbewilligung mit der Abmeldung per 26. August 2018 von Gesetzes wegen erloschen sei. Als EU-Bürger stehe es ihm jedoch jederzeit offen, bei gegebenen Voraussetzungen ein neues Gesuch zu stellen.