über seinen Rechtsvertreter der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass er die Kinder ohne Einverständnis der Mutter, seiner Ehefrau, nach Tunesien mitgenommen habe. Er sei bereit, die Kinder wieder in die Schweiz zurückzubringen und mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren, sofern er hier nicht verhaftet werde.