f) Das Strafverfahren betreffend Entziehen von Minderjährigen wurde am 8. November 2018 zufolge unbekannten Aufenthalts sistiert. Am 5. Dezember 2018 liess A.___ über seinen Rechtsvertreter der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass er die Kinder ohne Einverständnis der Mutter, seiner Ehefrau, nach Tunesien mitgenommen habe.