A.a) A.___, geb. 1978, tunesischer und deutscher Staatsangehöriger, reiste am 22. April 2007 zwecks Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in die Schweiz ein. Am 26. Juni 2007 wurde ihm eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA erteilt. Seit 23. April 2012 verfügte er über die Niederlassungsbewilligung, deren Kontrollfrist letztmals bis 21. April 2022 verlängert worden war.