Das nachträglich eingereichte Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung erweist sich daher von vornherein als unbehelflich. Aber selbst wenn keine Abmeldung erfolgt wäre, könnte nicht einfach davon ausgegangen werden, dass die Niederlassungsbewilligung bei einem weit über sechsmonatigen Auslandaufenthalt trotz eines entsprechenden Gesuchs aufrechterhalten wird. Abweisung Rekurs. Den Entscheid SJD RDRM.2021.143 finden Sie im angehängten PDF-Dokument. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/16 Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Entscheid vom 9. Mai 2023